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Feldhilfe: (2022) Anzahl Tage

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Anzahl Tage

Gib hier die Anzahl der Tage ein, an denen Du aus beruflichen Gründen mindestens 8, aber weniger als 24 Stunden von Deiner Wohnung abwesend warst.

In diesem Fall steht Dir in Deutschland ein Verpflegungspauschbetrag von 14 Euro zu. Im Ausland gibt's je nach Land länderspezifische Pauschbeträge.

Die Abwesenheit beginnt mit dem Verlassen der Wohnung und endet mit der Rückkehr dorthin. Wodurch die Abwesenheit verursacht war (Arbeitszeit, Stau oder andere Gründe), spielt dabei keine Rolle.

Besuchst Du vor Beginn der Auswärtstätigkeit noch Deine "erste Tätigkeitsstätte", dann beginnt die Abwesenheit erst mit dem Verlassen dieses Ortes.

Wichtig: Du kannst Verpflegungspauschbeträge abrechnen für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 (max. für 91 Tage für die einzelne Auswärtstätigkeit). Für Tage, an denen Du nicht gearbeitet hast, z.B. Wochenenden, Feiertage, Urlaub oder Krankheit, erhältst Du keinen Verpflegungspauschbetrag.