Feldhilfe:
(2022)
Erhieltest du Einkünfte aus Renten oder Altersvorsorgeverträgen?
(Anlage R, R-AUS, R-AV/bAV)
Wähle Ja, wenn Du in 2022 eine Rente erhalten hast.
Im Bereich Renteneinkünfte erklärst Du:
- Renten der Deutschen Rentenversicherung,
- Renten der landwirtschaftlichen Alterskassen,
- Renten der berufsständischen Versorgungseinrichtungen,
- Private Renten (u. a. Hinterbliebenenrenten, Berufsunfähigkeitsrente) und
- Altersvorsorgeverträge (u.a. Pensionsfonds, Pensionskassen, Direktversicherungen)
Gegebenenfalls haben beide Ehegatten jeweils eine eigene Anlage R abzugeben.
Pensionen, z.B. Werkspensionen, für die Du eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten hast, trage bitte im Bereich "Einkünfte als Arbeitnehmer" ein.