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Feldhilfe: (2022) Das Kind <%0500107%> war in meiner Wohnung gemeldet

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022 online. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Das Kind <%0500107%> war in meiner Wohnung gemeldet

Gib hier bitte an, ob dein Kind das ganze Jahr in deiner Wohnung gemeldet war.

Wenn dein Kind im Jahr 2022 zu deinem Haushalt gehörte bzw. in der gemeinsamen Wohnung gemeldet war, kannst du Kinderbetreuungskosten geltend machen oder den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen.

Hinweise:
Das Kind wird auch dann deinem Haushalt zugerechnet, wenn es vorübergehend auswärtig untergebracht war oder wenn du mit deinem Kind selbst z. B. bei den Eltern oder Großeltern lebst.

Ein Kind kann auch zu mehreren Haushalten gehören. Das ist dann der Fall, wenn die Eltern z.B. getrennt leben und das Kind abwechselnd bei den beiden Elternteilen wohnt. Daher ist die Auswahl der Haushaltszugehörigkeit zu den Haushalten beider Elternteile auch dann zu wählen, wenn die Elternteile keinen gemeinsamen Haushalt haben und das Kind bei beiden Elternteilen gemeldet ist.

Diese Angabe ist für eine korrekte Ermittlung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende durch Steuererklaerung-Polizei.de notwendig.