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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: (2022) Hattest du Einkünfte nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), einem zwischenstaatlichen Übereinkommen (ZÜ) oder Auslandstätigkeitserlass (ATE)?
(Anlage N-AUS, Einkünfte nach DBA/ATE/ZÜ)

Wähle Ja, wenn Du Einkünfte (besondere Lohnbestandteile) nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), nach einem zwischenstaatlichen Übereinkommen (ZÜ) oder nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) erhalten hast.

Du musst in diesem Fall weitere, detaillierte Angaben zu dem Beschäftigungsverhältnis im Ausland machen und die Anlage N-AUS für "Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" Deiner Einkommensteuererklärung" beifügen. Steuererklaerung-Polizei.de fragt in diesem Fall auf den folgenden Seiten alle notwendigen Angaben für die Erstellung der Anlage N-AUS ab.

Hier findest Du eine Übersicht über Doppelbesteuerungsabkommen - DBA - sowie weitere staatenbezogene Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums.