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(2022)
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
Auf der Seite "Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung" finden Sie alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge.
Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von Steuererklaerung-Polizei.de automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.
Zusätzlich können Sie hier eintragen:
- Beitragserstattungen und Beitragsrückzahlungen aus dem Versicherungsvertrag,
- Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.