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Feldhilfe: (2021) Steuerfreier Bruttoarbeitslohn (Zeile 16 der Lohnsteuerbescheinigung)

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Steuerfreier Bruttoarbeitslohn (Zeile 16 der Lohnsteuerbescheinigung)

Erfassen Sie hier den steuerfreien Bruttoarbeitslohn lt. Zeile 16.a (DBA) und 16.b (ATE) der Lohnsteuerbescheinigung.

Haben Sie mehrere Lohnsteuerbescheinigungen erhalten, summieren Sie die Beträge auf und tragen diese hier ein.