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Feldhilfe: (2016) AfA auf unbewegliche Wirtschaftsgüter

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): AfA auf unbewegliche Wirtschaftsgüter

Unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind insbesondere Gebäude, Gebäudeteile, Außenanlagen, Hofbefestigungen, Parkplätze, Straßen, bestimmte Mietereinbauten.

Separat anzugeben sind Abschreibungen auf

  • immaterielle Wirtschaftsgüter (die ja ebenfalls unbewegliche Wirtschaftsgüter sind)
  • das häusliche Arbeitszimmer - mitsamt anderer Aufwendungen und Schuldzinsen (Seite "Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben")

Hinweis: Sonstige Aufwendungen für Gebäude im Betriebsvermögen, z.B. für Instandhaltung und Reparaturen, Grundsteuer, Versicherungsbeiträge sowie für laufende Betriebskosten, tragen Sie bitte auf der Seite "Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen" ein.