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Feldhilfe: (2016) 17 Erträge aus ausländischen thesaurierenden Fonds

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): 17 Erträge aus ausländischen thesaurierenden Fonds

Erfassen Sie hier ausländische Kapitalerträge ohne Steuerabzug lt. Zeile 15 Ihrer Steuerbescheinigung.

Hierunter fallen z.B. Kapitalerträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds (auch wenn diese in einem inländischen Bankdepot
verwahrt werden) und Erträge bei ausländischen Kreditinstituten (z. B. Dividenden und Zinsen eines ausländischen Schuldners). Bitte reichen Sie für
diese Erträge die entsprechende Erträgnisaufstellung Ihrer Bank ein.

Diese Erträge sind nicht der Abgeltungsteuer unterworfen und müssen über die Einkommensteuererklärung nachversteuert werden.