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Feldhilfe: (2016) Ich beantrage den vollen Erziehungsfreibetrag.

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Ich beantrage den vollen Erziehungsfreibetrag.

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie die Übertragung des vollen Erziehungsfreibetrages (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) auf sich beantragen wollen.

Sie können den vollen Erziehungsfreibetrag für sich beanspruchen, wenn das minderjährige Kind nur bei Ihnen, nicht aber beim anderen Elternteil gemeldet war.

Seit 2012 kann der andere Elternteil einer Übertragung widersprechen, wenn er Aufwendungen für die Betreuung, Erziehung oder Ausbildung des Kindes getragen hat und selber das Kind in einem nicht unwesentlichen Umfang betreut hat.

Bitte nur bei minderjährigen Kindern angeben!