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Feldhilfe: (2021) 26. AN-Anteil zur sozialen Pflegeversicherung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): 26. AN-Anteil zur sozialen Pflegeversicherung

Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 26:

"Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung"

Hinweis: Steuererklaerung-Polizei.de berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Sonderausgaben > Vorsorgeaufwendungen > Gesetzliche Versicherungen lt. Lohnsteuerbescheinigung " als Sonderausgaben.