Feldhilfe:
Mehrere unterschiedliche Aufenthaltsorte erfassen
Aufenthaltsort 2024
Geben Sie hier an, ob sich Ihr Kind während des Jahres 2024 im Inland, im Ausland oder an verschiedenen Orten im In- oder Ausland aufgehalten hat.
Einen Auslandsaufenthalt müssen Sie nur dann angeben, wenn Ihr Kind währenddessen weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte.
Bei Kindern, die sich lediglich zum Zwecke der Berufsausbildung im Ausland aufhalten, aber weiterhin zum Haushalt der Eltern gehören oder über einen eigenen Haushalt im Inland verfügen, ist nur die Anschrift im Inland einzutragen.
Wichtig: Diese Angabe ist für eine korrekte Ermittlung des Kindergeldanspruchs und des Kinderfreibetrages durch Steuererklaerung-Polizei.de notwendig.