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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: = Summe in- und ausländischer Arbeitslohn

Die Gesamtsumme des inländischen und ausländischen Arbeitslohns ergibt sich, nachdem die steuerfreien Beträge abgezogen und die steuerpflichtigen Beträge hinzugerechnet wurden.

Beispiel zur Veranschaulichung: Ihr Bruttoarbeitslohn (In- und Ausland) beträgt 85.000 Euro. Von Ihrem ausländischen Arbeitslohn sind 5.000 Euro steuerfrei. Zusätzlich haben Sie 3.000 Euro, die nach deutschem Recht steuerpflichtig sind.

Die Gesamtsumme des inländischen und ausländischen Arbeitslohns, die in die steuerliche Berechnung einfließt, beträgt 83.000 Euro.