Feldhilfe:
(2023)
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten bei Auswärtstätigkeit laut Lohnsteuerbescheinigung
Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung: Die steuerfreien Arbeitgeberleistungen für Fahrten bei Auswärtstätigkeit finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.
Alle Angaben können Sie bei Steuererklaerung-Polizei.de im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassen.
Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten bei Auswärtstätigkeit müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von Steuererklaerung-Polizei.de automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.