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Feldhilfe: Anlagenabgang

Unter einem Anlagenabgang versteht man das vorzeitige Ausscheiden eines Wirtschaftsguts, bevor die Nutzungsdauer verstrichen ist.

Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Gründe für einen Anlagenabgang:

  • Anlagenabgang durch Verkauf,
  • Anlagenabgang ohne Verkauf (z. B. Diebstahl, Verschrottung, Verlust),
  • Anlagenabgang durch Privatentnahme.