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Feldhilfe: (2023) Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer

Geben Sie hier die Umsatzsteuerbeträge an, die Ihnen das Finanzamt aufgrund Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Ihrer Umsatzsteuererklärung erstattet hat. Gleiches gilt, wenn das Finanzamt solche Erstattungsbeträge mit anderen Steuerschulden verrechnet hat.

Wichtig: Die von Ihnen gezahlte Umsatzsteuer müssen Sie bei den Betriebsausgaben angeben.