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Feldhilfe: (2023) Sonstige außergewöhnliche Belastungen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Sonstige außergewöhnliche Belastungen

Wählen Sie Ja, wenn Sie sonstige außergewöhnliche Belastungen geltend machen wollen. Hierunter fallen beispielsweise:

  • Kosten eines Zivilprozesses bei der Gefahr des Verlustes der materiellen Existenzgrundlage
  • Lösegeldzahlungen
  • Kosten für Umschulung wegen Arbeitsunfähigkeit
  • Kosten für Umzug aus zwingenden Krankheitsgründen
  • Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden
  • Verpflichtende Integrationskurse

Strittig ist derzeit, ob die Kosten der Rückholaktion wegen der Corona-Pandemie als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.