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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: = Zwischensumme

Die Summe der angegebenen Bruttoarbeitslöhne.

Beispiel zur Veranschaulichung: Angenommen, Sie arbeiten sowohl in Deutschland als auch in Frankreich. Ihr Bruttoarbeitslohn aus Deutschland beträgt 50.000 Euro und ist in Zeile 3 Ihrer Lohnsteuerbescheinigung angegeben. Zusätzlich haben Sie steuerfreien Bruttoarbeitslohn in Höhe von 5.000 Euro, der in Zeile 16 Ihrer Lohnsteuerbescheinigung steht. Von Ihrem französischen Arbeitgeber haben Sie 30.000 Euro erhalten, für die keine deutsche Lohnsteuer einbehalten wurde.

Ihre Zwischensumme beträgt dann: 50.000 Euro (Bruttoarbeitslohn Deutschland) + 5.000 Euro (steuerfrei Deutschland) + 30.000 Euro (Bruttoarbeitslohn Frankreich) = 85.000 Euro