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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: + Steuerfreier Bruttoarbeitslohn (Zeile 16 der Lohnsteuerbescheinigung)

Erfassen Sie hier den steuerfreien Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bzw. Auslandstätigkeitserlass (ATE) laut Zeile 16 der deutschen Lohnsteuerbescheinigung. Haben Sie mehrere Lohnsteuerbescheinigungen erhalten, summieren Sie die Beträge auf und tragen diese hier ein.

Wichtig: Tragen Sie hier nur Angaben ein, wenn Sie eine deutsche Lohnsteuerbescheinigung erhalten haben. Wenn Sie ausschließlich Arbeitslohn von einem ausländischen Arbeitgeber ohne deutschen Lohnsteuerabzug erhalten haben, geben Sie diesen im Abschnitt „Weitere Einnahmen > Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Steuerabzug“ an.

Beispiel: Wenn Sie von einem französischen Arbeitgeber bezahlt wurden und keine deutsche Lohnsteuer abgezogen wurde, tragen Sie den Arbeitslohn im Abschnitt „Weitere Einnahmen > Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Steuerabzug“ ein.