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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Angaben zur Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
Angaben zur Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Wenn Sie die Anlage EÜR (Einnahmeüberschussrechnung) bereits mit einem anderen Programm erstellt und elektronisch übermittelt haben, wählen Sie "Die EÜR wurde bereits erstellt".

Möchten Sie die Anlage EÜR mit Steuererklaerung-Polizei.de erstellen, wählen Sie "Die EÜR soll mittels formularbasierter Eingabe erfolgen".

Hinweis: Sollten Sie Ihrer Verpflichtung zur Abgabe der"Anlage EÜR" nicht nachkommen, kann das Finanzamt ein Zwangsgeld androhen und festsetzen. Ein Verspätungszuschlag darf jedoch nicht erhoben werden, da die "Anlage EÜR" nicht als Teil der Steuererklärung gilt (OFD Rheinland vom 21.2.2006, S 2500-1000-St 1).