Feldhilfe:
(2023)
Veräußerungsverlust
Wählen Sie Ja, wenn Veräußerungsverluste nach § 16 EStG angefallen sind.
Wichtiger Hinweis: Die Veräußerungsverluste werden in der Berechnung von Steuererklaerung-Polizei.de nicht berücksichtigt.
Wenden Sie sich bitte ggf. für eine Beratung an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.