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Feldhilfe: (2023) Einkünfte aus Land-/Forstwirtschaft

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Einkünfte aus Land-/Forstwirtschaft

Eintragungen sind nur vorzunehmen, wenn im Jahr 2023 die Pflichtmitgliedschaft nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte bestand.

Maßgebend sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, wie sie sich aus dem Einkommensteuerbescheid für das jeweilige Vorjahr ergeben.