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Feldhilfe: (2023) Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung

Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung: Die Arbeitgeberzuschüsse zur privaten  Kranken- und Pflegeversicherung finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Die Zuschüsse haben Sie bei Steuererklaerung-Polizei.de im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfasst.

Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von Steuererklaerung-Polizei.de automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.