Feldhilfe:
Verpflegungsmehraufwendungen
Übersteigen die Zuschüsse des Arbeitgebers die Aufwendungen für Verpflegungsmehraufwendungen, können Sie hier entschieden, ob die Erstattungen in der Berechnung von Steuererklaerung-Polizei.de als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt werden sollen.
Hinweis: Die meisten Finanzämter rechnen die übersteigenden Erstattungen nicht zum steuerpflichtigen Einkommen hinzu.