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Feldhilfe: (2023) Sonstige Beiträge zur Basisabsicherung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Sonstige Beiträge zur Basisabsicherung

Zu den sonstigen Beitragszahlungen an die inländische gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung gehören Beitragszahlungen, die Sie im Jahr 2023 für die Basisabsicherung (Kranken- und Pflegeversicherung) geleistet haben:

  • (freiwillige) Beiträge zur Basisabsicherung
  • Zusatzbeiträge zur Basisabsicherung
  • Erstattungen und Zuschüsse zur Basisabsicherung

Wichtig: Alle bereits in den Bereichen "Lohnsteuerbescheinigung" oder "Renten" erfassten Beiträge tragen Sie hier nicht noch einmal ein. Diese werden von Steuererklaerung-Polizei.de automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.