Feldhilfe:
(2022)
Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung: Die Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.
Die Zuschüsse haben Sie bei Steuererklaerung-Polizei.de im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfasst.
Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von Steuererklaerung-Polizei.de automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.