Als Werbungskosten gelten alle Kosten, die Ihnen in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden sind. Diese Kosten können Sie steuerlich geltend machen, sofern sie nicht schon von Ihrem Arbeitgeber steuerfrei erstattet wurden.
Wenn Sie keine Werbungskosten angeben oder Ihre Werbungskosten unter 1.200 Euro liegen, wird automatisch ein Betrag von 1.200 Euro pauschal ohne Nachweise geltend gemacht.
Tipp: Am besten geben Sie auf den folgenden Seiten alle zutreffenden Kosten ein. Steuererklaerung-Polizei.de prüft dann automatisch, ob Sie so mehr Steuern sparen als mit der Pauschale.