Schlagwort: Werbungskosten

Unfallkosten: Wie das Finanzamt bei Schnee- und Glatteisunfällen hilft

Gerade im Winter kommt es witterungsbedingt oft zu Schnee- und Glatteisunfällen. Bezüglich der Schadensregulierung denken die Unfallbeteiligten dann natürlich zuerst an ihre Versicherung. Falls sich jedoch der Unfall auf einer beruflichen Fahrt ereignet hat, hilft das Finanzamt bei eigenen Schäden. Diese Steuersparchance ist häufig nicht bekannt.
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Höhere Fahrtkosten für Zeitarbeitnehmer absetzbar?

Leih- oder Zeitarbeitnehmer stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Entleiher, sondern zum Verleiher. Sie sind typischerweise stets bei Kunden ihres Arbeitgebers tätig. Sie haben also keine feste Arbeitsstätte beim Arbeitgeber. Oftmals sind sie in einem Betrieb für einen längeren Zeitraum tätig, um einen fest umrissenen Arbeitsauftrag auszuführen.
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Kosten für die Habilitationsfeier als Werbungskosten absetzbar

Aufwendungen für die Bewirtung anlässlich persönlicher Ereignisse sind normalerweise steuerlich nicht absetzbar. Zu solchen Ereignissen zählen auch Dienstjubiläum, Beförderung, Geburtstag – und auch Verleihung der Ehrendoktorwürde oder eine Habilitationsfeier. Weil in diesem Fall die Bewirtungskosten der persönlichen Repräsentation dienen, sind sie privat veranlasst und nicht als Werbungskosten absetzbar.
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Rentenbeiträge definitiv nicht als Werbungskosten absetzbar

Rentenbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen und zur neuen „Rürup“-Rentenversicherung sind im Rahmen der „Altersvorsorgeaufwendungen“ nur begrenzt bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 3 EStG). Gleichwohl müssen die Renten in zunehmendem Maße und ab 2040 in voller Höhe versteuert werden (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG).
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Erhöhung der Umzugspauschale ab März 2016

Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. In die Umzugspauschale fließen neben den Transportkosten, Reisekosten, doppelten Mietzahlungen, Maklergebühren für eine Mietwohnung auch sonstige Umzugsauslagen ein.


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Meisterbonus: Keine Kürzung der Werbungskosten

Die Fortbildung zum Meister ist teuer, und die Aufwendungen sind steuerlich als Werbungskosten absetzbar. Einige Bundesländer zahlen seit einiger Zeit einen Meisterbonus, um die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung zu unterstreichen. Es soll ein Anreiz geschaffen werden, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Die Frage ist allerdings, ob die Werbungskosten um den Bonus gekürzt werden müssen.
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Erststudium: Unterkunftskosten des Kindes korrekt absetzen?

Aufwendungen für ein Erststudium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung sind in unbegrenzter Höhe als – vorab entstandene – Werbungskosten absetzbar. Hingegen sind Kosten eines Studiums als Erstausbildung nach dem Abitur lediglich begrenzt bis 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar.
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Schummeln bei der Steuererklärung

Ein paar Kilometer Umweg auf dem Weg ins Büro sparen viel Geld. Ein Krimi ist selbstverständlich Fachlektüre. Und 30 Prozent Trinkgeld sind auf Geschäftsreisen ganz normal. Zumindest will man das dem Finanzamt weismachen. Doch wer bei der Steuererklärung Kosten aufbauscht oder gar erfindet, bewegt sich auf dünnem Eis.
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Steuererklärung 2015: Abgabefrist endet am 31. Mai 2016

Die Steuererklärung schieben viele Bürger gerne vor sich her. Doch jetzt vergeht die Zeit besonders schnell, denn am 31. Mai 2016 endet die offizielle Abgabefrist für die jährliche Steuererklärung. Zumindest gilt dieser Termin für diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Und auch nur dann, wenn Sie Ihre Steuererklärung selber machen. Falls ein Steuerberater mit der Erstellung beauftragt wird, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 31. Dezember 2016.
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Wie Sie die Steuerfalle Liebhaberei vermeiden können

Das Sammeln von Kunstgegenständen oder die Betreibung eines Weingutes ist nicht nur zeitaufwendig, sondern verursacht auch große Kosten. Wer solche Tätigkeiten lediglich als Hobby betreibt, wird seine Ausgaben kaum beim Finanzamt geltend machen können. Liebhaberei heißt der Begriff, mit dem das Finanzamt die ertragssteuerliche Bedeutung aberkennt und dem Steuerpflichtigen keine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt. Um die Kosten für das Hobby also steuerlich absetzen zu können, ist es erforderlich, dem Finanzbeamten plausibel zu machen, dass das Hobby kein Hobby ist, sondern der Erzielung von Einkünften dient.
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