Steuererklaerung-Polizei.de

 

Die Online-Steuererklärung.
Optimiert für alle Polizisten.

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Von Experten für Sie entwickelt, damit Ihre Steuererklärung einfach und korrekt ist.

Seit 2019
Offizieller Partner der

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Steuererklärung selber machen

Steuererklaerung-Polizei.de

Holen Sie sich Geld zurück für Fahrt-/Reisekosten, Uniform, Telefonkosten oder Auslandseinsatz:
Steuererklaerung-Polizei.de hilft Ihnen, sich zu viel gezahlte Einkommensteuern zu sichern.
Auch für Paare, bei denen ein Partner kein Polizist ist.

Auch bekannt aus:

DP
ComputerBild
PC Magazin
Chip
Macwelt
CT

Daten einfach eingeben

Steuererklaerung-Polizei.de bietet Ihnen alles, um Ihre Angaben richtig und sicher einzutragen.
Mit dem einfachen Online-Formular starten Sie sofort und behalten immer den Überblick, von persönlichen Angaben bis zu wertvollen Steuertipps.

Steuererklärung sicher abgeben

Alle Angaben werden automatisch auf Richtigkeit und Plausibilität geprüft. Danach übermitteln Sie mit Steuererklaerung-Polizei.de Ihre Steuererklärung sicher an das Finanzamt und prüfen anschließend den Steuerbescheid.

Überall online bearbeiten

Nutzen Sie Steuererklaerung-Polizei.de auf all Ihren Geräten mit Webbrowser – Windows, Mac, Linux, iPhone, iPad und Android – damit Sie jederzeit und überall Zugriff auf Ihre Eingaben und Steuererklärungen und -bescheide haben.
Bald auch als App für Tablets und Smartphones.

Leistung

Alles, was Sie für Ihre Steuererklärung brauchen:

Kostenloser Test

Erst bei Abgabe der Steuererklärung bezahlen

Keine Installation

Sofort starten: Ohne Download und Installation von Software, Updates

Leichte Dateneingabe

Interview mit einfachen Infotexten und Sofort-Berechnung der Rückerstattung

Übernahme der Vorjahresdaten

Aus vorherigen Steuererklärungen mit Steuererklaerung-Polizei.de

Checkliste Steuerbelege

Die richtigen Belege mit der Steuererklärung abgeben und aufbewahren

Prüfung der Eingaben

Alle Daten werden auf Richtig- und Vollständigkeit geprüft

Persönliche Hilfe

Unser Kundenservice hilft immer gern! Wochentags von 9 - 17 Uhr.

Vom Finanzamt bevorzugt

Online abgeben: Weniger Rückfragen und schnellere Erstattung

Individuelle Steuertipps

Tipps auf Basis Ihrer Angaben für eine maximale Rückerstattung

 

Blog

Steuerwissen

  • Für bestimmte energetische Maßnahmen am Eigenheim kann eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG beantragt werden. Die Förderung verteilt sich auf drei Jahre. Im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im nächsten Kalenderjahr werden jeweils 7 Prozent der Aufwendungen (maximal 14.000 Euro jährlich), im dritten Jahr 6 Prozent der Aufwendungen (maximal 12.000 Euro) von der Steuerschuld abgezogen.

    weiter

  • Seit 2022 ist gesetzlich verankert, dass Fotovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern bis zu 30 kWp steuerfrei gestellt sind. Zudem gibt es Steuerbefreiungen für Anlagen, die auf Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Häusern oder betrieblich genutzten Gebäuden installiert sind (§ 3 Nr.

    weiter

  • Erwerbstätige Mütter und Väter, die sich nach der Geburt des Kindes um dessen Betreuung kümmern, erhalten zum Ausgleich für das wegfallende Einkommen das staatliche Elterngeld.

    weiter

  • Bald stehen die Wahlen zum Europa-Parlament, mehrere Landtagswahlen sowie Kommunalwahlen an. Bei politischen Wahlen werden im Allgemeinen an die ehrenamtliche Mitwirkenden so genannte Erfrischungsgelder als Aufwandsentschädigung gezahlt.

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  • Für bestimmte energetische Maßnahmen am Eigenheim kann eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG beantragt werden. Die Förderung verteilt sich auf drei Jahre. Im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im nächsten Kalenderjahr werden jeweils 7 Prozent der Aufwendungen (maximal 14.000 Euro jährlich), im dritten Jahr 6 Prozent der Aufwendungen (maximal 12.000 Euro) von der Steuerschuld abgezogen.

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    Seit 2022 ist gesetzlich verankert, dass Fotovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern bis zu 30 kWp steuerfrei gestellt sind. Zudem gibt es Steuerbefreiungen für Anlagen, die auf Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Häusern oder betrieblich genutzten Gebäuden installiert sind (§ 3 Nr.

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  • Erwerbstätige Mütter und Väter, die sich nach der Geburt des Kindes um dessen Betreuung kümmern, erhalten zum Ausgleich für das wegfallende Einkommen das staatliche Elterngeld.

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