Beziehen weder Sie noch Ihr Ehegatte Arbeitslohn aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis oder Versorgungsbezüge aus einem früheren Dienstverhältnis, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte – genauer: der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ – den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigen (§ 56 EStDV).
Im Jahre 2023 beträgt dieser „Gesamtbetrag“ 10.908 Euro für Alleinstehende und 21.816 Euro für Verheiratete. Dies betrifft insbesondere Rentner und Kinder mit entsprechenden Einkünften aus anderen Einkunftsarten. Das Finanzamt führt dann eine Pflichtveranlagung bzw. eine Veranlagung von Amts wegen durch.
Aktuell steigt ab 2024 die Einkommensgrenze für die Steuererklärungspflicht: Nicht-Arbeitnehmer sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn ihr „Gesamtbetrag der Einkünfte“ höher ist als 11.604 Euro bei Alleinstehenden und 23.208 Euro bei Verheirateten (§ 56 EStDV).
Selbst wenn Sie diese Grenze überschreiten und deshalb eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, muss sich nicht unbedingt eine Steuerschuld ergeben. Denn auch Sie können Steuervergünstigungen geltend machen, zum Beispiel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Beiträge zu anderen Versicherungen, Spenden an gemeinnützige Einrichtungen, gezahlte Kirchensteuer, außergewöhnliche Belastungen, Spenden an Parteien, Aufwendungen für Haushaltshilfe, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen usw. Eine Einkommensteuer entsteht nur dann, wenn Ihr „zu versteuerndes Einkommen“ höher ist als der Grundfreibetrag.
HINWEIS: Die oben genannten Werte entsprechen der Höhe nach dem Grundfreibetrag. Eigentlich müsste dieser für das Jahr 2024 auf 11.784 Euro bei Alleinstehenden und 23.568 Euro bei Verheirateten erhöht werden; auch der Kinderfreibetrag müsste angepasst werden. Darauf weist selbst Bundesfinanzminister Christian Lindner hin. Ohne eine solche Erhöhung droht eine – verfassungswidrige – Besteuerung des Existenzminimums. Doch innerhalb der Ampelkoalition herrscht noch Streit, denn insbesondere die SPD möchte auch eine Anpassung des Kindergeldes erreichen. Von daher ist noch unklar, ob und wann die Erhöhung des Grundfreibetrages und damit eine Erhöhung der obigen Grenzen tatsächlich erfolgen wird.