Kosten einer Aus- oder Fortbildung können in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten oder nur begrenzt bis 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar sein. Ein wichtiger Posten sind die Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten. Diesbezüglich gelten seit 2014 neue Regeln, wenn die Bildungsmaßnahme in Vollzeit absolviert wird.
Schlagwort: Teilzeit
Kundenservice-Mitarbeiter (w/m/d) – Berlin und/oder Home-Office
Ab sofort suchen wir zur Unterstützung unseres Steuer-Teams Mitarbeiter (w/m/d) für unseren Kundenservice in Voll- oder Teilzeit, auch Home-Office ist möglich.
Weiterlesen