Schlagwort: Steuerfreibetrag

Fahrten zur Arbeit: Arbeitgeberleistungen für Deutschland-Ticket steuerfrei

Seit 2019 sind bestimmte Arbeitgeberleistungen – Zuschüsse, Jobticket oder Deutschland-Ticket – an Arbeitnehmer zu den Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 15 EStG).


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Erhöhter Steuerfreibetrag für Mitarbeiteraktien und Beteiligungen ab 2024

Erhöhter Steuerfreibetrag für Mitarbeiteraktien und Beteiligungen ab 2024

Überlässt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern verbilligt oder unentgeltlich Vermögensbeteiligungen in Form von Mitarbeiteraktien und Mitarbeiterbeteiligungen, ist der geldwerte Vorteil in bestimmter Höhe steuerfrei. Ab dem 1.4.2009 lag der Steuerfreibetrag zunächst bei 360 Euro (§ 3 Nr. 39 EStG).


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Gesundheitsförderung: Steuerfreibetrag für Arbeitgeberleistungen

Viele Unternehmen versuchen, die Gesundheitsprävention für ihre Mitarbeiter attraktiv zu gestalten und so die Ausfallzeiten zu verringern. Zwar ist der Fiskus schnell geneigt, insoweit einen geldwerten Vorteil anzunehmen, der der Lohnsteuer unterliegen könnte. Doch der Gesetzgeber hat festgeschrieben, dass Arbeitgeberleistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 600 Euro je Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, soweit die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn erbracht werden (§ 3 Nr. 34 EStG).
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Ehrenamtliche Tätigkeit: Mitarbeit im AStA ist steuerpflichtiger Arbeitslohn

In Baden-Württemberg wurde im Jahre 2012 die Verfasste Studierendenschaft wieder eingeführt. Auch in anderen Bundesländern gibt es solche Organisationen. Der Studierendenschaft wurde als Gliedkörperschaft der Hochschule der Status einer rechtsfähigen Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Die Studierendenschaft verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst.
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Gesundheitsförderung: Maßnahmen zur Raucherentwöhnung begünstigt

Raucher haben es zunehmend schwerer. Mittlerweile gibt es in allen Bundesländern gesetzliche Rauchverbote, und in immer mehr Firmen werden raucherfreie Zonen eingerichtet. Im Allgemeinen werden die Rauchpausen nicht auf die Arbeitszeit angerechnet, sodass die Raucher häufiger Pausen als Nichtraucher machen und weniger Leistung erbringen. Manche Arbeitgeber sponsern Maßnahmen, die der Raucherentwöhnung dienen.
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