Optimieren Sie Ihr monatliches Nettogehalt! Statt auf Steuererstattungen bis zum Jahresende zu warten, können Sie mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung bereits während des Jahres Lohnsteuer-Freibeträge eintragen lassen. Dies führt dazu, dass Ihr Arbeitgeber monatlich weniger Lohnsteuer einbehält.
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Schlagwort: Steuerfreibeträge
Ehrenamt: Höhere Steuerfreibeträge für Gemeinde- oder Stadtrat
Viele Bürger sind in den Stadt- und Gemeinderäten ehrenamtlich aktiv. Für die Sitzungsteilnahme erhalten sie eine Entschädigung, deren Höhe durch die Gemeindesatzung bestimmt wird. Mit Steuerfreibeträgen soll der steuerlich abzugsfähige Aufwand für das Ehrenamt pauschal berücksichtigt werden.
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Ehrenamt: Wie sich die Erhöhung der Freibeträge auswirkt
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 sind zahlreiche Neuerungen rund um das Thema „Gemeinnützigkeit“ und „Ehrenamt“ beschlossen worden. So ist die so genannte Übungsleiterpauschale ab 2021 von 2.400 auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro erhöht worden, das heißt, bis zu diesen Beträgen bleiben Vergütungen aus i bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten steuerfrei.
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Antrag auf Lohnsteuerermäßigung: Ab Januar 2020 mehr Netto vom Brutto
Wer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hat, muss nicht bis zum Jahresende warten, ehe es dafür eine Steuererstattung gibt. Sie können diese Aufwendungen bereits während des Jahres steuermindernd berücksichtigen lassen und so Monat für Monat ein höheres Netto-Gehalt bekommen: Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Sie einen Lohnsteuerfreibetrag bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eintragen lassen, sodass der Arbeitgeber monatlich weniger Lohnsteuer einbehält.
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