Schlagwort: Sechs-Monats-Frist

Kindergeld und Sechs-Monats-Frist: Hoffnung für Eltern

Wird Kindergeld, aus welchen Gründen auch immer, zu spät beantragt, soll das Kindergeld nur für die letzten sechs Monate gezahlt werden (siehe dazu auch die nachfolgende Meldung). Es soll vermieden werden, dass Kindergeld mitunter für mehrere Jahre nachzuzahlen ist. Die Ausschlussfrist von sechs Monaten ist zum 1.1.2018 ins Kindergeldrecht eingeführt worden und bereitet seitdem nicht nur den betroffenen Eltern, sondern allen Experten Kopfzerbrechen, da sie verfahrensrechtlich im hohen Maße verunglückt ist. Doch nun besteht – in Altfällen – Hoffnung für viele Eltern, die die Sechs-Monats-Frist verpasst haben, denn der Bundesfinanzhof hat in einem bedeutsamen Verfahren den Familienkassen eine herbe Niederlage beigebracht. Worum geht es?


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