Schlagwort: Schwimmtraining

Sind Besuche im Thermalbad steuerlich absetzbar?

Krankheitsbedingte Aufwendungen sind als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG – unter Anrechnung einer zumutbaren Belastung – absetzbar. Dies gilt wenn die  Maßnahemn der Heilung einer Krankheit oder zumindest dem Ziel dienen, die Krankheit erträglicher zu machen und ihre Folgen zu lindern. Davon abzugrenzen sind Aufwendungen zur allgemeinen Vorbeugung gegen Krankheiten und zur Erhaltung der Gesundheit. Diese werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Wie ist der Besuch im Thermalbad zu beurteilen.´?
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