Schlagwort: Reparatur

Elektrogeräte und Smartphones: Ist die Reparatur steuerlich begünstigt?

Die Kosten für Handwerkerleistungen sind mit 20 Prozent, höchstens 1.200 EUR im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar (§ 35a EStG). Der Steuerabzug wird gewährt für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an und in der selbst genutzten Wohnung. Die Frage ist, ob auch Reparaturen von stationären Elektrogeräten, wie zum Beispiel Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen, oder Reparaturen von mobilen Geräten, wie zum Beispiel Smartphones, Handys und Fernsehgeräten, steuerlich begünstigt sind.


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Unfall: Schadenregulierung auf Gutachtenbasis ohne Umsatzsteuer

Ein Unfall mit dem Kfz ist ärgerlich genug. Im Rahmen der Schadenregulierung wird der Unfall aber von der gegnerischen Kfz-Haftpflicht beglichen, sofern Sie keine Schuld an dem Unfall haben und der Verursacher nicht geflüchtet ist. Lassen Sie Ihr Kfz in einer Fachwerkstatt reparieren, erhalten Sie grundsätzlich die Kosten inklusive Umsatzsteuer ersetzt, sofern es sich um ein Privatfahrzeug handelt. Doch was gilt, wenn Sie auf Gutachtenbasis mit der Versicherung abrechnen?
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