Zum 1.7.2019 gibt es eine spürbare Rentenerhöhung: Im Westen steigen die Renten um 3,18 % und im Osten um 3,91 %. Damit steigt der aktuelle Rentenwert von derzeit 32,03 Euro auf 33,05 Euro (West) bzw. von 30,69 Euro auf 31,89 Euro (Ost).
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Schlagwort: Rentner
Studienkosten nach Eintritt in den Ruhestand nicht absetzbar
Aufwendungen für ein Studium sind in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten absetzbar, wenn bereits vorher eine Berufsausbildung abgeschlossen worden ist oder wenn es sich um ein Zweitstudium handelt. Dann nämlich gelten die Studienkosten als Fortbildungskosten. Ansonsten rechnen die Kosten für ein Erststudium zu den Ausbildungskosten, und diese sind lediglich begrenzt bis 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar (§ 4 Abs. 9, § 9 Abs. 6, § 10 Abs. 1 Nr. 7 und § 12 Nr. 5 EStG).
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Deutsche Rentenversicherung: Hilfe bei der Steuer
Die Deutsche Rentenversicherung stellt Rentnern und Versicherten auf Wunsch kostenlose Bescheinigungen aus, die beim Ausfüllen der Steuervordrucke „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand zur Steuererklärung“ helfen. Die Bescheinigungen enthalten alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen dieser Vordrucke die Werte eingetragen werden müssen.
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