Im Jahre 2016 wird der Geburtsjahrgang 1951 nun 65 Jahre alt und erreicht damit das einstmals gesetzliche Rentenalter von 65 Jahre. Zeit also, um in Rente gehen zu können? Nein, denn im Jahr 2012 startete für Neurentner die „Rente mit 67“ – und damit sind jetzt spezielle Grenzen zu beachten.
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