Nutzungsersatz im Rahmen einer Darlehens-Rückabwicklung sorgt immer wieder für steuerliche Unsicherheiten bei betroffenen Darlehensnehmern. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich klargestellt, dass Zahlungen von Banken als Nutzungsentschädigungen grundsätzlich nicht zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen führen. Trotzdem bleibt die Durchsetzung der Steuerfreiheit oft komplex, insbesondere wenn Kapitalertragsteuer bereits einbehalten wurde. Hier erfahren Sie, wie Sie als Betroffener rechtlich korrekt vorgehen, um eine eventuelle Erstattung der Kapitalertragsteuer zu beantragen und worauf Sie im Verfahren besonders achten sollten.
Schlagwort: Nutzungsersatz
Darlehensverträge: Was gilt steuerlich bei der Rückabwicklung?
In den vergangenen Jahren kam es aufgrund einer für Verbraucher günstigen BGH-Rechtsprechung häufig vor, dass Darlehensverträge widerrufen und rückabgewickelt wurden. Beim Widerruf erlischt das Darlehensverhältnis rückwirkend zum Tag des Vertragsabschlusses und wandelt sich von da an in ein so genanntes Rückgewährschuldverhältnis um. Bei der Rückabwicklung muss der Darlehensnehmer die Darlehenssumme zurückzahlen und die Bank gleichzeitig die gesamten vom Darlehensnehmer geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen herausgeben.
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Darlehensverträge: Vergleichsbeträge nach Rückabwicklung teilweise steuerpflichtig
Gerade in jüngster Zeit kommt es aufgrund einer für Verbraucher günstigen BGH-Rechtsprechung häufig vor, dass Darlehensverträge widerrufen und rückabgewickelt werden. Beim Widerruf erlischt das Darlehensverhältnis rückwirkend zum Tag des Vertragsabschlusses und wandelt sich von da an in ein sog. Rückgewährschuldverhältnis um. Das bedeutet, dass der Darlehensnehmer bei der Rückabwicklung die Darlehenssumme zurückzahlen muss und die Bank gleichzeitig die gesamten vom Darlehensnehmer geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen herausgeben muss.
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Rückabwicklung von Darlehensverträgen: Nutzungsersatz steuerpflichtig?
Gerade in jüngster Zeit kommt es aufgrund einer für Verbraucher günstigen BGH-Rechtsprechung bezüglich fehlerhafter Widerrufsbelehrung häufig vor, dass Darlehensverträge widerrufen und rückabgewickelt werden. Beim Widerruf erlischt das Darlehensverhältnis rückwirkend zum Tag des Vertragsabschlusses und wandelt sich von da an in ein sog. Rückgewährschuldverhältnis um. Das bedeutet, dass der Darlehensnehmer innerhalb von 30 Tagen die Darlehenssumme zurückzahlen muss und die Bank gleichzeitig die gesamten vom Darlehensnehmer geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen herausgeben muss.
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