Schlagwort: Kindergeld

Wer am 1. eines Monats geboren wird erhält weniger Kindergeld!

Kindergeld erhalten Sie für ein Kind ab dem Geburtsmonat stets bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Oder bis zum vollendeten 25. Lebenjahr, falls Ihr Kind in Berufsausbildung ist. Wie alt Ihr Kind ist, wissen Sie. Aber können Sie genau sagen, wann Ihr Kind das 18. oder 25. Lebensjahr „vollendet“? Vollendet wird ein Lebensjahr mit Ablauf des Tages vor dem Geburtstag. Der Tag des Geburtstags wird also nicht mitgerechnet.
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Sind Besuchsfahrten zum im Ausland lebenden Kind absetzbar?

Eltern haben für ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr und darüber hinaus in bestimmten Fällen bis zum 25. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld und grundsätzlich auch auf einen Kinderfreibetrag sowie einen Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA-Freibetrag). Damit sollen zumindest steuerlich alle kindbedingten Aufwendungen abgegolten sein. Was ist aber, wenn das Kind im Ausland lebt die Eltern regelmäßig Besuchsfahrten unternehmen? Sind das außergewöhnliche Belastungen?
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Angeborener Gendefekt gilt als Behinderung ab Geburt

Für behinderte Kinder besteht über das 18. Lebensjahr hinaus ohne Altersbegrenzung Anspruch auf Kindergeld oder auf die steuerlichen Freibeträge, wenn sie wegen der Behinderung „außerstande sind, sich selbst zu unterhalten“. Allerdings muss die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein (§ 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG).
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Fiskus akzeptiert „mehraktige“ Berufsausbildung

Viele Kinder durchlaufen mehrere Ausbildungen, ehe sie ihr Berufsziel erreicht haben, z.B. Berufsausbildung zum Bankkaufmann und anschließendes Studium, Handwerkerlehre und anschließende Technikerschule oder Fachoberschule, Handwerkerlehre und Fachoberschule und Fachhochschule.
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Au-pair-Aufenthalt: Sprachunterricht gilt als Berufsausbildung

Viele Abiturientinnen zieht es nach dem Abitur für eine gewisse Zeit ins Ausland. Als Au-pair und mit Sprachunterricht wollen Sie ihre Sprachkenntnisse verbessern und Land und Leute kennen lernen. Als Gegenleistung für freie Kost und Logis erwartet die Gastfamilie Mithilfe bei der Kinderbetreuung und im Haushalt. Während des Auslandsaufenthalts haben die Eltern nur dann Anspruch auf Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge, wenn der Au-pair-Aufenthalt als Berufsausbildung anzusehen ist.
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Kinderfreibetrag: Im Jahre 2014 verfassungswidrig zu niedrig?

Das Existenzminimum von Kindern muss aus verfassungsrechtlichen Gründen von der Steuer freigestellt werden. Dies geschieht durch den Kinderfreibetrag und den BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildungsbedarf). Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Steuerveranlagung automatisch, ob für die Eltern diese Freibeträge für Kinder oder das während des Jahres ausbezahlte Kindergeld günstiger sind.
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Familienförderung: Steuerliche Verbesserungen im Jahre 2016

Vier Jahre lang nichts – und dann so wenig. Im Jahre 2015 gab es für Familien nur eine sehr dürftige Anhebung des Kindergeldes. Das ist nach vier Jahren (!) eine Erhöhung um 2,1 %. Hingegen wurden die Renten allein im Jahre 2015 um 2,1 % in West und um 2,5 % in Ost angehoben.


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