Schlagwort: Kindergeld

Kein Anspurch auf Kindergeld wegen Praxisjahr?

Liegen mehrere Ausbildungsabschnitte vor, können diese bezogen auf den Erhalt von Kindergeld noch eine einheitliche Erstausbildung darstellen. Voraussetzung ist, dass beide Abschnitte zeitlich und inhaltlich so aufeinander abgestimmt sind, dass die Ausbildung nach Erreichen des ersten Abschlusses fortgesetzt werden soll.  Das vom Kind angestrebte Berufsziel kann also erst über den weiterführenden Abschluss erreicht werden. Oftmals erfordert der Besuch einer Fachschule, dass nach dem ersten Ausbildungsabschnitt (Lehre) ein Praxisjahr nachgewiesen wird.


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Schulbesuch im EU-Ausland: Kindergeldanspruch kann verloren gehen

Auch für Kinder, die im EU- oder EWR-Ausland leben, haben Sie Anspruch auf Kindergeld – es sei denn, im Ausland werden bereits Leistungen gewährt, die dem deutschen Kindergeld vergleichbar sind. Eine Doppelförderung soll ausgeschlossen sein. Voraussetzung ist, dass das Kind dem Grunde nach zu berücksichtigen ist, also schulpflichtig ist oder zum Beispiel studiert und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Wie ist aber ein Schulbesuch zu werten, wenn dieser länger als ein Jahr andauert?
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Kindergeld: Vorsicht bei Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

Für ein Kind zwischen dem 18. und dem 25. Lebensjahr wird Kindergeld auch dann gezahlt, wenn sich das Kind in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet. Beispiel: Nach dem Abitur möchte das Kind eine kaufmännische Ausbildung beginnen, muss aber einige Monate bis zum Ausbildungsbeginn warten. Auch wenn das Kind nach dem Schulabschluss auf den Start seines freiwilligen sozialen Jahres wartet, wird für den Übergangszeitraum Kindergeld gezahlt. ABER: Der Übergangszeitraum darf maximal vier Monate betragen – so steht es im Gesetz (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b und d EStG).
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Mindestunterhalt für Kinder: Erhöhung der Unterhaltssätze

Geschiedene und getrennt lebende Elternteile sowie Väter und Mütter nichtehelicher Kinder müssen für ihre Kinder, die beim anderen Elternteil leben, Barunterhalt leisten. Der Kindesunterhalt – genauer: der Mindestunterhalt – orientiert sich seit 2016 nicht mehr am steuerlichen Kinderfreibetrag, sondern am „steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum“ des Kindes. Doch anders als im Steuerrecht, wo die Höhe des Existenzminimums von Kindern für alle Altersstufen gilt, wird im Unterhaltsrecht nach drei Altersstufen differenziert (§ 1612a BGB).
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Auslandsstudium: Droht der Verlust des Kindergeldes?

Eltern, deren Kinder studieren, erhalten für diese grundsätzlich Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht prinzipiell auch, wenn ein Kind im EU-Ausland oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) studiert. Zum EWR gehören neben den EU-Staaten auch Norwegen, Island und Liechtenstein. Plant ein Kind in einem Land außerhalb des EU- und EWR-Raums sein Auslandsstudium, steht den Eltern das Kindergeld aber grundsätzlich nur zu, wenn Sohn oder Tochter ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalten.


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Behinderte Kinder: Anspruch für volljähriges Kind mit Asperger-Syndrom

Eltern erhalten das Kindergeld für ein behindertes Kind ohne Altersbegrenzung, also über das 18. Lebensjahr hinaus, wenn dieses wegen seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Früher galt eine Altersgrenze von 27 Jahren. Wird auch das Asperger-Syndrom als Behinderung anerkannt?
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Kindergeldrecht: Dreimonatige Sperrfrist für EU-Ausländer greift nicht immer

Mitte 2019 ist das „Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“ verabschiedet worden. Mit dem genannten Gesetz sind Änderungen und Verschärfungen für das  Kindergeldrecht einhergegangen. So sind neu nach Deutschland zugezogene EU-Bürgerinnen und -Bürger in den ersten drei Monaten vom Leistungsbezug, also von der Kindergeld-Berechtigung, ausgeschlossen, sofern sie keine inländischen Einkünfte erzielen (§ 62 Abs. 1a EStG). Auch laufende Kindergeldzahlungen kann die Familienkasse in begründeten Zweifelsfällen vorläufig einstellen.
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FSJ: Kein Kindergeld bei Unterbrechung wegen Krankheit

Leisten Kinder nach ihrer Vollzeitschulpflicht ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (FSJ) oder bestimmte andere Freiwilligendienste, haben Eltern während dieser Zeit Anspruch auf Kindergeld. Und nicht nur diese Zeit, sondern auch die Übergangszeit davor und danach ist grundsätzlich durch Kindergeld begünstigt – vorausgesetzt, die Übergangszeit dauert nicht länger als vier volle Monate.


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Höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bleibt dauerhaft

Alleinerziehende haben Anspruch auf einen steuerlichen Entlastungsbetrag, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das sie Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag erhalten, und ansonsten im Haushalt keine andere erwachsene Person lebt. Seit 2015 beträgt der Entlastungsbetrag 1.908 Euro zuzüglich eines Erhöhungsbetrages von 240 Euro für das zweite und jedes weitere Kind (§ 24b EStG).
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Höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bleibt dauerhaft

Alleinerziehende haben Anspruch auf einen steuerlichen Entlastungsbetrag, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das sie Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag erhalten, und ansonsten im Haushalt keine andere erwachsene Person lebt. Seit 2015 beträgt der Entlastungsbetrag 1.908 Euro zuzüglich eines Erhöhungsbetrages von 240 Euro für das zweite und jedes weitere Kind (§ 24b EStG).
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Familienförderung: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen

Aktuell werden mit dem „Zweiten Familienentlastungsgesetz“ zum 1.1.2021 das Kindergeld sowie der Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag angehoben.  Insgesamt führen die Maßnahmen zur Familienförderung zu einer finanziellen Besserstellung von Familien in Höhe von rund 12 Milliarden Euro jährlich.
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