Schlagwort: Investmentfonds

Investmentfonds: Besteuerung fiktiver Übergangsgewinne ist rechtmäßig

Die Besteuerung von Anteilen an Investmentfonds kann ziemlich kompliziert sein, vor allem, wenn die Anteile vor dem 1.1.2018 angeschafft wurden. Dieses Datum ist besonders relevant, weil Anfang 2018 das neue Investmentsteuergesetz in Kraft getreten ist. Dieses soll zwar für eine – angebliche – Vereinfachung sorgen, aber zumindest bringt es Übergangsprobleme mit sich, da  fiktive Übergangsgewinne anfallen können.


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Wie hoch ist die Vorabpauschale für 2022?

Seit 2018 gelten neue Regeln zur Investmentbesteuerung. Der Anleger versteuert zwar grundsätzlich nur die tatsächlichen Zuflüsse aus der Investmentanlage, d.h. die Ausschüttungen des Fonds sowie die Gewinne aus der Veräußerung oder Rückgabe der Fondsanteile. Doch häufig werden die Erträge auch ganz oder teilweise thesauriert. Bei solchen nicht ausschüttenden (thesaurierenden) und teilausschüttenden Fonds müssen Anleger jedes Jahr einen Mindestbetrag versteuern – eine sog. Vorabpauschale. Für diese gelten die gleichen Teilfreistellungen wie für die Besteuerung von Ausschüttungen. Die Höhe des steuerfreien Anteils richtet sich auch hier nach der Art des Fonds.
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Fonds: Wie hoch ist die Vorabpauschale für 2020 und 2021?

Seit dem 1.1.2018 gelten neue Regeln zur Investmentbesteuerung. Der Anleger versteuert zunächst (nur) die tatsächlichen Zuflüsse aus der Investmentanlage, d.h. die Ausschüttungen des Fonds sowie die Gewinne aus der Veräußerung oder Rückgabe der Fondsanteile. Doch häufig werden die Erträge auch ganz oder teilweise thesauriert. Bei solchen nicht ausschüttenden (thesaurierenden) und teilausschüttenden Fonds müssen Anleger jedes Jahr einen Mindestbetrag versteuern – eine sog. Vorabpauschale. Für diese gelten die gleichen Teilfreistellungen wie für die Besteuerung von Ausschüttungen. Die Höhe des steuerfreien Anteils richtet sich auch hier nach der Art des Fonds.


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Investmentfonds: Die neue Anlage KAP-INV zur Steuererklärung

Kapitalanleger, die ihre Einkommensteuererklärung für das 2018 erstellen, sehen sich mit zwei neuen Anlagen konfrontiert, nämlich der Anlage KAP-BET und der Anlage KAP-INV. Die Anlage KAP-BET ist für Erträge und anrechenbare Steuern aus Beteiligungen, die gesondert und einheitlich festgestellt werden, auszufüllen. Die Anlage KAP-INV ist für die Erklärung von Investmenterträgen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, vorgesehen. Sie gilt zum Beispiel bei Investmentanteilen, die im Ausland verwahrt werden. Sie kann beim Ausfüllen durchaus Probleme bereiten. Erträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, sind hingegen – wie bisher – in der Anlage KAP einzutragen.
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Investmentfonds: Neue Besteuerungsregeln ab 2018

Die Besteuerung von Investmentanlagen ist nicht einfach, sondern mittlerweile derart kompliziert und verwaltungsaufwendig, dass sie – so das Eingeständnis des Gesetzgebers – kaum mehr praktikabel ist. Nach derzeitiger Rechtslage gilt für Anlagen in Investmentfonds grundsätzlich das Prinzip der steuerlichen Transparenz: Der Investmentanleger soll die Erträge aus den über einen Investmentfonds gehaltenen Vermögensgegenständen so versteuern, als ob er diese Gegenstände selbst halten würde.
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