Im letzten Jahr hat viele das Virus Covid-19 hart getroffen. Niemand wusste so recht mit der neuen Situation umzugehen. Daher haben wir 2020 beschlossen, denen zu helfen, die die Corona-Krise finanziell und gesundheitlich trifft. Seit April 2020 spenden wir an gemeinnützige Organisationen, die Corona-Betroffene unterstützten. Alle Infos zur Aktion: Wir helfen in der Corona-Krise.
Schlagwort: hilfsbedürftige Person
Unterhalt: Wenn das studierende Kind mit dem Lebensgefährten zusammenlebt
Gar viele Eltern unterstützen ihre studierenden Kinder. Dann bekommen sie bis zum 25. Lebensjahr des Kindes Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge. Ist das Kind älter als 25 Jahre, können die Unterhaltsleistungen bis zum Höchstbetrag von 9.408 Euro (2020) als außergewöhnliche Belastungen ohne Anrechnung einer zumutbaren Belastung abgesetzt werden (§ 33a Abs. 1 EStG). Probleme aber kann es geben, wenn das Kind mit einem Lebensgefährten bzw. Lebensgefährtin in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammenlebt. Die Frage ist, ob dann der Unterhöchstbetrag aufzuteilen ist, weil zum einen der Lebensgefährte gar nicht unterhaltsberechtigt ist und zum anderen der Lebensgefährte mit eigenen Einnahmen zum Unterhalt des Kindes beiträgt.