Schlagwort: EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie 2003/48/EG

Auslandskonten: Umfassendere Meldung ab 2016

Seit 2005 senden Banken im EU-Ausland von Zinsen und ähnlichen Erträge ausländischer Anleger automatisch Kontrollmitteilungen über die Auslandskonten an den deutschen Fiskus. Zuletzt hat nur noch Österreich statt Kontrollmitteilungen eine EU-Zinssteuer von 35 % einbehalten. Die EU-Zinssteuer erheben auf Druck der EU ebenfalls die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino. Auch einige abhängige und assoziierte Gebiete der EU gehen diesen Weg.
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