Schlagwort: Einkommenssteuer

Prozesskosten für Unterhalt: Keine außergewöhnliche Belastung

Prozesskosten für Unterhalt: Keine außergewöhnliche Belastung

Prozesskosten im Zusammenhang mit Unterhaltszahlungen sorgen häufig für Streit mit dem Finanzamt. Viele Steuerpflichtige hoffen, diese Kosten steuerlich absetzen zu können – sei es als Werbungskosten oder als außergewöhnliche Belastungen. Doch aktuelle Gerichtsentscheidungen setzen klare Grenzen, insbesondere in Fällen, bei denen nachehelicher Unterhalt im Spiel ist.


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