Schlagwort: BVerwG-Urteil

Rückzahlung von Ausbildungskosten sind Werbungskosten

Die Bundeswehr macht es möglich, als Soldaten auf Zeit während der Bundeswehrzeit auf Kosten des Bundes ein Hochschulstudium zu absolvieren, meist Humanmedizin. Die Soldaten erhalten ein Gehalt, müssen sich aber verpflichten, anschließend für mindestens 10 Jahre in der Bundeswehr als Sanitätsoffiziere Dienst zu leisten. In vielen Fällen verlassen die Soldaten jedoch bereits nach kurzer Zeit die Bundeswehr, um einer zivilen Berufstätigkeit nachzugehen. Der Bund verlangt dann das während des Studiums erhaltene Ausbildungsgeld von monatlich rd. 1.800 Euro sowie anschließende Fachausbildungskosten zurück.
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