Schlagwort: BFH

Steuerzinsen: BFH hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit!

Bei Steuernachforderungen, Steuerstundung, Steuerhinterziehung und Aussetzung der Vollziehung berechnet das Finanzamt einen Zinssatz von 6 Prozent pro Jahr, d.h. für jeden vollen Monat des Verzinsungszeitraumes 0,5 % des fälligen Steuerbetrages als Steuerzinsen. Dies ist so im Gesetz festgelegt (§ 238 AO).
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Fotovoltaik: Installation einer Aufdach-Anlage unterliegt der Bauabzugsteuer

Seit 2002 gibt es bei Bauleistungen eine Steuervorschrift, die kaum jemand kennt und erst recht nicht beachtet: eine Quellensteuer auf Bauleistungen von Bauunternehmen und Handwerkern, die sog. Bauabzugsteuer. Unternehmer, die Bauleistungen an Gebäuden ausführen lassen, müssen in bestimmten Fällen vom Rechnungsbetrag (einschl. Umsatzsteuer) 15 % für Rechnung des Handwerkers einbehalten, an das für ihn zuständige Finanzamt abführen und hierüber eine Steueranmeldung auf amtlichem Formular abgeben.
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Poker: Preisgeld und Spielgewinn nicht umsatzsteuerpflichtig

Der in der Szene bekannte Pokerspieler Jens Vörtmann war seit 2007 Full Tilt Pro und gewann 2008 ein WSOP-Bracelet im H.O.R.S.E., mit einem Preisgeld von 298.253 Dollar. Außerdem spielte er als erster Deutscher in einer Folge „Poker After Dark“ mit und gewann im Heads-Up gegen Phil Hellmuth. Das Preisgeld betrug 120.000 Dollar, die Sendung wurde 2010 ausgestrahlt. Diese Erfolge und sein Auftreten in der Öffentlichkeit weckten auch das Interesse des Finanzamtes.
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Legasthenie: Amtsärztliches Attest nur bei auswärtiger Unterbringung erforderlich

Bei einer Lese- und Rechtschreibestörung kann es sich um eine vorübergehende Lernschwäche handeln oder um eine krankhafte Legasthenie oder Dyslexie. Eine Krankheit liegt vor, wenn eine Lese- und Rechtschreibestörung auf einer „isolierten Störung der zerebralen, für das Lesen und Schreiben notwendigen Wahrnehmungsfunktionen bei gleichzeitiger normaler Entwicklung der übrigen zentralen Funktionen beruht“. Dann stellen die Aufwendungen zur Behandlung Krankheitskosten dar und sind als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG – unter Anrechnung einer zumutbaren Belastung – absetzbar.
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Arbeitszimmer: Kosten bei gemeinsamer Nutzung richtig absetzen

Nutzen Sie ein Arbeitszimmer gemeinsam mit Ihrem berufstätigen Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten, ist häufig unklar, wer welche Aufwendungen in welcher Höhe steuerlich absetzen kann. Klar ist, dass als erstes die Arbeitszimmerkosten zu berechnen sind und den beiden Nutzern entsprechend dem Nutzungsverhältnis zugeordnet werden.
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