Schlagwort: Berufsausbildung

Kindergeld: Gilt ein Praxisjahr als Berufsausbildung?

Viele Schulabgänger, die noch nicht wissen, welches für Sie der richtige Beruf sein wird, legen ein so genanntes Praxisjahr ein. Sie nutzen die Möglichkeit, einen Beruf oder eine Branche näher kennenzulernen. Zuweilen wird ein Praxisjahr für eine weitergehende Ausbildung auch verpflichtend vorausgesetzt. Doch gibt es für Eltern volljähriger Kinder, die sich in einem solchen Praxisjahr befinden, noch Kindergeld?


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Anspruch auf Kindergeld auch bei Arbeitsunfähigkeit und Erkrankung?

Für ein volljähriges Kind wird Kindergeld auch dann gezahlt, wenn es eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Voraussetzung hierfür ist, dass sich das Kind ernsthaft um eine Ausbildungsstelle oder um die Fortsetzung der Ausbildung bemüht hat. Grundsätzlich sollen ausbildungswillige Kinder ohne Ausbildungsplatz den Kindern gleichgestellt sein, die sich in Ausbildung befinden. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht auch dann, wenn ein Kind seine Ausbildung wegen einer Erkrankung unterbrechen muss, weil es aus objektiven Gründen zeitweise nicht in der Lage ist, die Ausbildung fortzusetzen (vgl. BFH-Urteil vom 15.7.2003, VIII R 47/02). Doch was gilt, wenn das Kind eine Ausbildung wegen einer Erkrankung gar nicht erst beginnen oder sich um eine Ausbildungsstelle bemühen kann?
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Nichtantritt zur Prüfung kann Kindergeldanspruch beenden

Kindergeldanspruch besteht bis zum Abschluss der Berufsausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ein Kind befindet sich in Berufsausbildung, solange es sein Berufsziel noch nicht erreicht hat und sich ernstlich darauf vorbereitet. Zur Ausbildung gehört auch das Ablegen der Prüfung, so dass die Berufsausbildung grundsätzlich mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses endet (BFH-Urteil vom 24.5.2000, VI R 143/99).
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Kindergeldanspruch: Wann endet eine Berufsausbildung?

Anspruch auf Kindergeld oder auf die steuerlichen Freibeträge besteht bis zum Abschluss der Berufsausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ein Kind befindet sich in Berufsausbildung, solange es sein Berufsziel noch nicht erreicht hat und sich ernstlich darauf vorbereitet. Zur Ausbildung gehört auch das Ablegen der Prüfung, sodass die Berufsausbildung spätestens mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses endet.
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Verlängert der Dienst im Katastrophenschutz den Kindergeldanspruch

Befindet sich Ihr Kind noch in der Berufsausbildung, erhalten Sie für dieses längstens bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Diese Altersgrenze wird insbesondere dann, wenn das Kind den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet hat, um die Dauer dieses Dienstes hinausgeschoben. gilt dies auch für geleistete Dienste im Katastrophenschutz?
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Studienkosten nach Eintritt in den Ruhestand nicht absetzbar

Aufwendungen für ein Studium sind in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten absetzbar, wenn bereits vorher eine Berufsausbildung abgeschlossen worden ist oder wenn es sich um ein Zweitstudium handelt. Dann nämlich gelten die Studienkosten als Fortbildungskosten. Ansonsten rechnen die Kosten für ein Erststudium zu den Ausbildungskosten, und diese sind lediglich begrenzt bis 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar (§ 4 Abs. 9, § 9 Abs. 6, § 10 Abs. 1 Nr. 7 und § 12 Nr. 5 EStG).
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Kindergeld: Fachschulbesuch nach Berufstätigkeit keine Erstausbildung

Viele Kinder durchlaufen mehrere Ausbildungen, ehe sie ihr Berufsziel erreicht haben, z.B. Banklehre und anschließendes Studium, Handwerkerlehre und anschließende Technikerschule oder Fachoberschule, Handwerkerlehre und Fachoberschule und Fachhochschule. Oftmals wird eine einschlägige Berufstätigkeit für den als zweiter Ausbildungsabschnitt vorausgesetzt. Dann ist die Frage, ob der zweite Ausbildungsabschnitt noch Teil einer einheitlichen mehraktigen Erstausbildung ist oder eine „schädliche“ Zweitausbildung darstellt. Bekommen die Eltern dann noch Kindergeld?
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Kindergeldanspruch für die Zeit des „Work and travel“?

„Work and travel“ ist eine beliebte Form des Reisens, bei der man sich die nötigen finanziellen Mittel für den Auslandsaufenthalt durch Gelegenheitsjobs vor Ort verdient. Vor allem Abiturienten und Abiturientinnen nutzen solche Programme, um nach bestandener Abiturprüfung ferne Länder und Leute abseits der typischen Touristenpfade kennen zu lernen. Bevorzugt sind hierbei Australien, Neuseeland, Kanada, USA. Natürlich sollen auch die Fremdspra-chenkenntnisse verbessert werden. Die Frage ist, ob die Eltern für die Travel-Worker Anspruch auf Kindergeld haben.


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Fiskus akzeptiert „mehraktige“ Berufsausbildung

Viele Kinder durchlaufen mehrere Ausbildungen, ehe sie ihr Berufsziel erreicht haben, z.B. Berufsausbildung zum Bankkaufmann und anschließendes Studium, Handwerkerlehre und anschließende Technikerschule oder Fachoberschule, Handwerkerlehre und Fachoberschule und Fachhochschule.
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Duales Studium: Was als Berufsausbildung steuerlich absetzbar ist

Im Rahmen des dualen Studiums absolvieren die Studierenden mehrere praktische Studiensemester in Betrieben außerhalb der Hochschule. Mit seinem solchen Betrieb hat der Student einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen, der Regelungen zu den Pflichten des Betriebes und des Studenten enthält und eine Ausbildungsvergütung vorsieht.
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