Seit 2013 ist die Alternative zur Zusammenveranlagung bei Eheleuten nicht mehr die getrennte Veranlagung, sondern die Einzelveranlagung für Ehegatten (§ 26a EStG). Bei der Einzelveranlagung hat jeder Ehegatte eine eigene Einkommensteuererklärung abzugeben und erhält auch einen gesonderten Steuerbescheid. Es werden also zwei Steuerberechnungen jeweils getrennt für die Ehegatten durchgeführt und die Steuer jeweils nach dem Grundtarif berechnet.
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Schlagwort: außergewöhnliche Belastungen
Sanierungskosten für eine Grabstätte sind keine außergewöhnliche Belastung
Früher war eine aufwendig gestaltete Grabstätte keine Seltenheit, während Gräber heutzutage eher schlicht gehalten werden. Entsprechend den gemeindlichen Friedhofsordnungen werden sie auch oftmals bereits nach Ablauf einer Frist von 25 Jahren bzw. 30 Jahren eingeebnet. Nun sind die Kosten für die laufende Grabpflege anerkanntermaßen einkommenssteuerlich nicht abziehbar. Was ist aber, wenn eine sehr alte Familiengrabstätte saniert wird?
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Fitnessclub: Kosten für Besuch steuerlich nicht abziehbar
Krankheitskosten sind bekanntlich als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art gemäß § 33 EStG absetzbar. Voraussetzung dafür aber ist, dass die medizinische Notwendigkeit, d. h. die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen, durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachgewiesen wird (§ 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV). Handelt es sich um wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden, ist ein Attest des Amtsarztes oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung erforderlich (§ 64 Abs. 1 Nr. 2f EStDV). Zählen aber auch die Beiträge für einen Fitnessclub dazu?
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Krankheitskosten: Verzicht auf Kostenerstattung wegen Beitragserstattung
Personen mit privater Krankenversicherung zahlen oftmals Arztrechnungen bis zu einer bestimmten Höhe aus eigener Tasche, um so die Beitragsrückerstattung zu retten, die oftmals bis zu sechs Monatsbeiträge betragen kann. Die Beitragserstattung reduziert zwar die abzugsfähigen Versicherungsbeiträge beim Sonderausgabenabzug und bringt so eine geringere Steuerersparnis.
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Künstliche Befruchtung: Kosten auch bei älteren Menschen steuerlich absetzbar?
Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung sind steuerlich als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG absetzbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ehefrau empfängnisunfähig oder der Ehemann zeugungsunfähig ist. Auch kommt es nach neuerer Rechtsprechung weder auf den Familienstand der Frau noch darauf an, ob sie mit einem männlichen Partner oder in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt.
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Außergewöhnliche Belastung: Alte Steuerbescheide werden korrigiert
Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art sind der Höhe nach unbegrenzt absetzbar (§ 33 EStG). Doch vorher müssen Sie einen Teil der Kosten selber übernehmen. Das Finanzamt kürzt Ihre Aufwendungen automatisch um die so genannte zumutbare Belastung, die sich nach der Höhe Ihres Einkommens, der Anzahl der Kinder und Ihrem Familienstand richtet (§ 33 Abs. 3 EStG).
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Eigenheim: Beseitigung von Baumängeln steuerlich nicht absetzbar
Aufwendungen für das Wohnen im eigenen Haus sind steuerrechtlich grundsätzlich irrelevant. Doch bei Schäden, die durch ein „unabwendbares Ereignis“ an einem Gegenstand des existenznotwendigen Bedarfs (Wohnung) eingetreten sind, kann eine steuerliche Berücksichtigung in Betracht kommen. Die Frage ist, ob auch die Beseitigung von Schäden, die aufgrund von Baumängeln entstanden sind und Ersatzansprüche gegenüber Dritten verjährt sind, wenigstens steuerlich als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG absetzbar sein können.
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Ehegatten-Einzelveranlagung: Wie Sonderausgaben u.a. aufzuteilen sind
Seit 2013 ist die Alternative zur Zusammenveranlagung bei Eheleuten nicht mehr die getrennte Veranlagung, sondern die Einzelveranlagung für Ehegatten (§ 26a EStG). Bei der Ehegatten-Einzelveranlagung hat jeder Ehegatte eine eigene Einkommensteuererklärung abzugeben und erhält auch einen gesonderten Steuerbescheid. Es werden also zwei Steuerberechnungen jeweils getrennt für die Ehegatten durchgeführt und die Steuer jeweils nach dem Grundtarif berechnet. Bei jedem Ehegatten werden die üblichen Frei-, Pausch- und Höchstbeträge wie bei Ledigen gewährt.
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Internat: Unterbringungskosten als Kinderbetreuungskosten absetzbar
Aufwendungen für die Unterbringung eines gesunden Kindes in einem Internat zwecks Schulausbildung sind steuerlich leider nicht absetzbar. Diese Aufwendungen stellen typische Ausbildungskosten dar, die mit dem Kindergeld oder dem Kinder- und BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) abgegolten sind. Nicht abzugsfähig sind die Internatskosten auch dann, wenn die Internatsunterbringung aus sozialen, psychologischen oder pädagogischen Gründen erfolgt, etwa weil das Kind schwer erziehbar oder lernbehindert ist oder die Eltern sich nicht um das Kind kümmern können.
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Behinderten-Pauschbetrag: Hälftige Aufteilung bei Einzelveranlagung zulässig
Seit 2013 ist die Alternative zur Zusammenveranlagung bei Eheleuten nicht mehr die getrennte Veranlagung, sondern die Einzelveranlagung für Ehegatten (§ 26a EStG). Bei der Einzelveranlagung hat jeder Ehegatte eine eigene Einkommensteuererklärung abzugeben und erhält auch einen gesonderten Steuerbescheid. Es werden also zwei Steuerberechnungen jeweils getrennt für die Ehegatten durchgeführt und die Steuer jeweils nach dem Grundtarif berechnet. Bei jedem Ehegatten werden die üblichen Frei-, Pausch- und Höchstbeträge wie bei Ledigen gewährt.
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Sturmschäden: Schäden am Haus durch Orkan „Friederike“ steuerlich absetzbar
Am 18. Januar 2018 hat der Orkan „Friederike“ – auf den Tag genau elf Jahre nach dem letzten schweren Orkan „Kyrill“ – erhebliche Verwüstungen in der Natur und Sturmschäden an Gebäuden verursacht – und leider auch mindestens acht Menschen das Leben gekostet. Die Kosten für die Schadensbeseitigung an Gebäuden übernimmt im Allgemeinen die Wohngebäudeversicherung, denn der Orkan hatte eine Windstärke von mindestens 8 erreicht. Was aber gilt, wenn Sie nun doch auf Schäden sitzen bleiben, etwa weil die Versicherung den Schaden nicht übernimmt, z. B. wegen Unterversicherung, oder weil Sie keine Gebäudeversicherung haben? Können Sie die Kosten dann wenigstens mit dem Finanzamt teilen?
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