Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind mit der Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt, als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Die Pendlerpauschale beträgt unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel – für die ersten 20 Entfernungskilometer – je 30 Cent.
Schlagwort: Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Steuererklärung für 2023: Das ist neu
Jährlich treten steuerliche Änderungen und Neuregelungen in Kraft. Im Folgenden präsentieren wir die wesentlichen Neuerungen für Ihre Steuererklärung im Jahr 2023, die Sie im Blick haben sollten.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Erhöhung auf 1.200 Euro
Falls Arbeitnehmer in ihrer Steuererklärung keine höheren Werbungskosten nachweisen, berücksichtigt das Finanzamt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Dieser beträgt seit 2011 unverändert 1.000 Euro. Bereits während des Jahres wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beim monatlichen Lohnsteuerabzug mit jeweils einem Zwölftel steuermindernd berücksichtigt. Das ist derzeit ein Betrag von 83,33 Euro monatlich.
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