Wenn Sie die Abgabefrist zum 2. September 2024 für Ihre Steuererklärung 2023 nicht einhalten können, sollten Sie eine Fristverlängerung beantragen. Sonst kann ein Verspätungszuschlag drohen. Aber keine Sorge! In der Regel akzeptiert das Finanzamt eine geringfügige Verzögerung von wenigen Tagen oder einer Woche ohne Probleme.
Schlagwort: Antrag
Abgabefrist 2023: So beantragen Sie eine Fristverlängerung!
Wenn Sie die Abgabefrist zum 2. Oktober 2023 für Ihre Steuererklärung 2022 nicht einhalten können, sollten Sie eine Fristverlängerung beantragen. Sonst kann ein Verspätungszuschlag drohen. Aber keine Sorge! In der Regel akzeptiert das Finanzamt eine geringfügige Verzögerung von wenigen Tagen oder einer Woche ohne Probleme.
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Abgabefrist verpasst? So beantragen Sie eine Fristverlängerung!
Wenn Sie die neue Abgabefrist am 31. Oktober bzw. 1. November 2022 nicht einhalten können, drohen Verspätungszuschläge von bis zu 10 Prozent. Aber keine Sorge! In der Regel hat das Finanzamt nichts dagegen, wenn die Steuererklärung ein paar Tage oder eine Woche später eingeht. Wer länger Zeit braucht, schickt ein formloses Anschreiben mit der Bitte um Fristverlängerung. Das reicht in der Regel aus, um die Abgabefrist nach hinten zu schieben. Unser Musteranschreiben hilft Ihnen dabei!
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Baukindergeld: Bundesregierung verlängert Frist um drei Monate
Seit September 2018 kann das Baukindergeld beantragt werden, und zwar nicht beim Finanzamt, sondern bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Förderfähig ist der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum in Deutschland. Begünstigt sind Familien und Alleinstehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und einem Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 Euro. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von 1.200 Euro pro Kind 10 Jahre lang, also 12.000 Euro insgesamt je Kind. Bei zwei Minderjährigen sind es 24.000 Euro, bei drei
Kindern 36.000 Euro.
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